Versichert bei Hilfeleistungen im Katastrophengebiet -Helfer und Helferinnen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
19. Juni 2013
In zwei Landkreisen in Niedersachsen herrschte Katastrophenalarm. Die Elbe erreichte historische Höchsstände. Überall waren deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen zu retten. Dieser Einsatz war nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung standen.



