Verletzten- und Übergangsgeld
Für die Dauer der durch den Versicherungsfall bedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Versicherte Verletztengeld. In der Regel beginnt die Zahlung des Verletztengeldes erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Es beträgt 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.
Ausgezahlt wird das Verletztengeld grundsätzlich in unserem Auftrag von der Krankenkasse der Versicherten. Auch Schüler und Studierende erhalten Verletztengeld, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.
Während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben wird Übergangsgeld gezahlt. Dieses berechnet sich aus dem bisherigen Nettoentgelt und beträgt 68 % bzw. 75 %.