Arbeitswelten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des sogenannten „öffentlichen Dienstes“ des Landes und der Kommunen stehen in Niedersachsen unter unserem Unfall-Versicherungsschutz. Hinzu kommen die Beschäftigten in rechtlich verselbständigten Betrieben der Kommunen und des Landes wie z.B. Stiftungen oder Zweckverbände.
So vielfältig wie die genannten Einrichtungen, so unterschiedlich sind auch die unfall- und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, mit denen die Beschäftigten konfrontiert werden.
Prävention dieser Gefährdungen ist das gemeinsame Ziel, dass wir als gesetzliche Unfall-versicherung gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Betrieben und den dort Beschäftigten verfolgen.
Diesen gesetzlichen Präventionsauftrag setzen wir – insbesondere durch die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben (als geeignete Mittel im Sinne des § 1 SGB VII) – um.
1. Beratung
2. Besichtigung und Ermittlung
3. Schulung
4. Durchführung von Projekten
5. Bereitstellung von Informationsmaterial
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