Arbeitswelten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des sogenannten „öffentlichen Dienstes“ des Landes und der Kommunen stehen in Niedersachsen unter unserem Unfall-Versicherungsschutz. Hinzu kommen die Beschäftigten in rechtlich verselbständigten Betrieben der Kommunen und des Landes wie z.B. Stiftungen oder Zweckverbände.

So vielfältig wie die genannten Einrichtungen, so unterschiedlich sind auch die unfall- und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, mit denen die Beschäftigten konfrontiert werden.

Prävention dieser Gefährdungen ist das gemeinsame Ziel, dass wir als gesetzliche Unfall-versicherung gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Betrieben und den dort Beschäftigten verfolgen.

Diesen gesetzlichen Präventionsauftrag setzen wir – insbesondere durch die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben (als geeignete Mittel im Sinne des § 1 SGB VII) – um.

1.    Beratung
2.    Besichtigung und Ermittlung
3.    Schulung
4.    Durchführung von Projekten
5.    Bereitstellung von Informationsmaterial