Barrierearme Internetseite

"Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern, Objekten und Informationen durch alle Menschen über den selben Zugangsweg." (Wikipedia)

Da manche Barrieren auch trotz aller Bemühungen nicht beseitigt werden können, wird im Folgenden die Bezeichnung „barrierearm“ genutzt. Grundlage für Barrierearmut von Internetauftritten ist die Standardisierung des Internets im Rahmen des 1994 gegründeten World Wide Web Consortium (W3C), das sich mit Unterabteilungen u.a. auch mit Normen für barrierefreien Zugang befaßt. In Deutschland wurden folgende, u.a. für die Barrierefreiheit relevante gesetzliche Grundlagen erlassen:

  • Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) vom 1.1.2008; gültig für Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) als praktische Umsetzung des NBGG


Die Prinzipien der Barrierearmut von Internetauftritten sind:

  • Wahrnehmbarkeit, d.h. Inhalte und Funktionen können von allen Benutzern wahrgenommen werden (auch ohne Seh- oder Hörvermögen)

  • Bedienbarkeit, d.h. Navigation muss ohne Maus möglich sein (per Joystick, Tastatur, Kopf- oder Zungenmaus)

  • Navigierbarkeit, d.h. übersichtliche und efffektive Navigation

  • Verständlichkeit; d.h. alle Elemente sind verständlich formuliert / beschrieben

Dabei wird die Barrierearmut des Internetauftrittes des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes und der Landesunfallkasse Niedersachsen hauptsächlich durch das Design realisiert. Das Design umfasst das Layout, die Farben, Schriftarten, Schriftgrößen, Größen und Abstände von Links etc. Des Weiteren bemühen sich die Internetredakteure, die Texte leicht verständlich zu formulieren. Die Kompatibilität dieser Internetseiten mit den vom World Wide Web Consortium erstellten Richtlinien zur Barrierearmut wird laufend überprüft und optimiert.