Beschäftigte

Versichert sind Beschäftigte, d.h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende

  • in den Unternehmen und Dienststellen des Landes Niedersachsen.

  • in Gemeinden und Gemeindeverbänden soweit sie nicht in Einrichtungen des § 129 Abs. 4 SGB VII tätig sind.

  • in Unternehmen in selbständiger Rechtsform, die dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover oder der Landesunfallkasse Niedersachsen zugewiesen wurden.

  • in Sparkassen.

  • in Privathaushalten.