Ehrenamtlich Tätige
Zum Kreis der versicherten Personen in der Zuständigkeit des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen gehören ehrenamtlich Tätige,
soweit die Tätigkeit für eine kommunale Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts erfolgt.
soweit die Tätigkeit für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes erfolgt.
Versichert sind dabei auch Personen,
die unentgeltlich insbesondere ehrenamtlich im Rettungswesen von Hilfeleistungsunternehmen, die dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover zugeteilt wurden, tätig sind oder an deren Ausbildungskursen teilnehmen.
die im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn der Träger des Zivilschutzes eine Kommune ist.