Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege, Schüler und Studierende
In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind versichert:
Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen i. S. des § 45 SGB VIII.
- Kinder, die von einer vom Jugendamt als geeignet bewerteten Tagespflegeperson nach Sozialgesetzbuch VIII betreut werden. mehr >>>
Kinder in Tageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und in privaten gemeinnützigen Tageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII.
Schüler an kommunalen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Schüler an privaten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Schüler an privaten Einrichtungen (z.B. Jugendwerkstätten), die in Erfüllung der Schulpflicht besucht werden
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen. mehr >>>
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in kommunalen Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen.
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, wenn ein Mitgliedsunternehmen der Landesunfallkasse Niedersachsen die Maßnahme veranlasst hat.