Nothelfer
Versichert sind Personen, die unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Hilfeleistungsunternehmen
bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten oder
sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder
zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch im Ausland, wenn die Nothelfer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.