Beitragsätze des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2012
Die auf die kommunalen Unternehmen (Städte, Gemeinden, Landkreise) entfallenden Aufwendungen werden nach der Einwohnerzahl aufgrund der jeweils aktuellen Fortschreibezählung zur letzten Volkszählung umgelegt.
Bei den selbstständigen Unternehmen und den privaten Haushalten werden die Aufwendungen nach der Zahl der Versicherten im Jahr vor der Beitragserhebung umgelegt.
Die Vertreterversammlung des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover hat folgende Beitragssätze für das Jahr 2012 beschlossen:
Umlagegruppen |
Beitragssatz
|
|
| 1 Kreisfreie Städte (und Stadt Göttingen) | 4,04 | |
| 2 Kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Stadt Götttigen) |
1,33 | |
| 3 Landkreise |
1,55 | |
EUR je Versicherten
|
||
| 4/5 Unternehmen in selbständiger Rechtsform/Sparkassen |
134,50 | |
| 6 Haushalte |
55,00 | |
| 7 Schülerunfallversicherung |
41,31 |
Der Mindestbeitrag für 2012 wird auf 134,50 EUR festgesetzt. Dieser Mindestbeitrag gilt nicht für Haushaltsführende und in der Schülerunfallversicherung.
Die Beiträge der Umlagegruppen 1 und 3 je Einwohner setzen sich anteilmäßig nach den versicherten Personenkreisen wie folgt zusammen:
Personengruppen |
Kreisfreie Städte
|
Landkreise |
||
| Unfälle der Arbeitnehmer |
3,24 | 0,75 | ||
| Blutspendeunfälle, Hilfeleistungen, kurze Bauarbeiten, anerkannte Kleinsiedlungen |
0,80 | 0,80 | ||
| 4,04 |
1,55 |
Für das Kalenderjahr 2012 gelten nachstehende Fälligkeitstermine (Zahlungstermine):
Allgemeine Unfallversicherung |
Zahlungstermin |
|
| Kreisfreie Städte |
15.02.2012 | |
| Landkreise | 15.02.2012 | |
| Gemeinden | 15.03.2012 | |
| Unternehmen in selbständiger Rechtsform |
15.04.2012 | |
| Haushalte | 15.04.2012 | |
Schülerunfallversicherung |
Zahlungstermin |
|
| Kreisfreie Städte |
15.05.2012 | |
| Gemeinden | 15.06.2012 | |
| Landkreise | 15.07.2012 |
Umlageverfahren 2012 für die Schülerunfallversicherung
Die Kosten der Schülerunfallversicherung werden wie bisher nach der Zahl der Versicherten (Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen) auf die Träger der Einrichtungen umgelegt.
Stichtage für die Zahl der Versicherten (Bekanntgabe im Schulverwaltungsblatt):
| Kinder in Tageseinrichtungen | 01.09.2011 | |
| Schüler | 14.09.2011 | |
| Berufsschüler | 15.11.2011 |
Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen (§ 24 Abs. 1 SGB IV). Die Säumniszuschläge werden ab dem ersten Tag nach Fälligkeit berechnet. Als Tag der Zahlung gilt somit der Tag der Wertstellung beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover.