Finanzierung und Beitrag

Änderungen beim Entgeltnachweis durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung – Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)

Durch das UVMG wurden die Meldepflichten der Arbeitgeber um spezifische Daten zur Unfallversicherung erweitert.

Für jeden Ihrer Arbeitnehmer müssen Sie seit dem 01.01.2009 die Daten zur Unfallversicherung auch im Rahmen der Meldeverfahren zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag ergänzen und an die jeweilige Einzugsstelle melden.

Die Meldung je Arbeitnehmer enthält den zuständigen Unfallversicherungsträger, die Mitgliedsnummer des Unternehmens, die einschlägige Gefahrtarifstelle und das darauf entfallende Entgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitsstunden.

Um Ihnen die Erfassung für die Meldungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu erleichtern, wurden die für Sie wichtigen Daten zusammengefasst:

Die Mitgliedsnummer beim Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Beitragsbescheid:

  • Betriebsnummer des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover: 29086457
  • Ihre Gefahrtarifstelle/Umlagegruppe: 99999999
  • Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle: 29086457

Die Mitgliedsnummer bei der Landesunfallkasse Niedersachsen entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Beitragsbescheid:

  • Betriebsnummer der Landesunfallkasse Niedersachsen: 18626026
  • Ihre Gefahrtarifstelle/Umlagegruppe: 99999999
  • Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle: 18626026

Berechnungsgrundlage für die Beiträge bilden die Versicherten- bzw. Einwohnerzahlen. Durch die Angabe von 99999999 bei der Gefahrtarifstelle/Umlagegruppe wird gekennzeichnet, dass im Datenbaustein Unfallversicherung bei der Entgeltmeldung zur Sozialversicherung keine Entgelte und keine Arbeitsstunden zu melden sind.