Die Selbstverwaltung der Landesunfallkasse Niedersachsen
Die Landesunfallkasse ist eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung besteht aus den Organen Vertreterversammlung und Vorstand sowie deren Ausschüssen. Die Organe sind paritätisch mit ehrenamtlichen Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten besetzt, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zur Mitte der Wahlperiode.
Die Organe Vertreterversammlung und Vorstand gestalten die Landesunfallkasse Niedersachsen eigenständig. Sie treffen die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Sie entscheiden über die autonomen Rechtsvorschriften der Landesunfallkasse und ihre Finanzmittel. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der Landesunfallkasse Niedersachsen die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen - mit Ausnahme der Aufsicht durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt deren Eigenverantwortung.
Die Mitglieder der Organe sind in den Wahlen der Sozialversicherung am 01.06.2011 gewählt bzw. bestimmt worden.
Der Vertreterversammlung gehören sieben, dem Vorstand drei Mitglieder an. Der alleinige Arbeitgebervertreter hat die gleiche Anzahl an Stimmen wie die anwesenden Versichertenvertreter.
Die Landesunfallkasse hat ihren Sitz in Hannover, Am Mittelfelde 169.
Neben den Organen der ehrenamtlichen Selbstverwaltung hat die Landesunfallkasse Niedersachsen ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer. Dieser ist zuständig für die laufenden Geschäfte der Verwaltung.