Aktuelle Änderung der DGUV Vorschrift 80 - Verwendung von Flüssiggas
Die Verteterversammlungen des GUVH und der LUKN haben beschlossen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 - "Verwendung von Flüssiggas" vom Oktober 1993 gültig ab 01. Januar 1997 außer Kraft zu setzen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtlichen
Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes möchten wir allen Ehrenamtlichen von Herzen danken. Ihr selbsloser Einsatz und Ihre unermüdliche Hingabe sind das Rückgrat unserer Gemeinschaft und machen unsere Gesellschaft zu einem besseren Ort.
Sicherheit für Wahlhelferinnen und -helfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover anlässlich des Tags des Ehrenamts und vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Ehrenamtliche sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Gut versichert bei der betrieblichen Weihnachtsfeier! Vorsicht beim Genuss von Glühwein und Co
Im November und Dezember treffen sich viele Belegschaften zu einer Weihnachtsfeier. Dabei wird auch gern das ein oder andere Glas Glühwein oder Punsch genossen. Das hebt die Stimmung. Doch Vorsicht!