22. Oktober 2019

Seit einhundert Jahren gibt es in deutschen Betrieben die "Sicherheitsbeauftragten", die sich um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kümmern.
Am 20. Oktober 1919 beschloss der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften, in allen größeren Betrieben dieses neue Ehrenamt einzuführen -damals hieß es noch Unfallvertrauensmann. Hintergrund dieser Neuerung war die hohe Zahl der Arbeitsunfälle in jener Zeit.
Das Jahr 1917 brachte einen traurigen Rekord: 7904 tödliche Arbeitsunfälle wurden aus deutschen Betrieben gemeldet – so viele wie nie zuvor und danach.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de (https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2019/quartal_4/details_4_371743.jsp)