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Datenschutz und Bildrechte bei Schulfesten

5. Februar 2020

Menschen halten Smartphones in die Luft ©Redaktion93 - adobe.stock.com

Im Schulalltag gibt es viele Fotoanlässe. Fotos dokumentieren wichtige Ereignisse und festigen gemeinsame Erinnerung. Aber in welchem Rahmen dürfen Bilder gemacht und veröffentlicht werden? Welche Einwilligungen sind erforderlich? Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat viele Schulen verunsichert. Manche sprechen deshalb sogar ein generelles Foto-Verbot aus.

Im Schulalltag gibt es viele Fotoanlässe. Fotos dokumentieren wichtige Ereignisse und festigen gemeinsame Erinnerung. Aber in welchem Rahmen dürfen Bilder gemacht und veröffentlicht werden? Welche Einwilligungen sind erforderlich? Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat viele Schulen verunsichert. Manche sprechen deshalb sogar ein generelles Foto-Verbot aus.

In der neuen Ausgabe der Präventionszeitschrift DGUV Pluspunkt (1/2020) gibt ein Medienanwalt Hinweise, wie Schulen mit der DSGVO umgehen können. Der in der Vergangenheit übliche Hinweis vor einer Veranstaltung, es werde für die eigene Berichterstattung fotografiert und die Besucher erklärten sich durch ihre Teilnahme damit einverstanden, reicht nicht mehr aus. Aber ein generelles Foto-Verbot ist trotzdem nicht nötig. Alternativ kann zum Beispiel von allen Teilnehmenden eines Events eine schriftliche Fotoerlaubnis eingeholt werden. Wer nicht fotografiert werden möchte, trägt ein Erkennungszeichen. Oder die Schule bittet darum, während der Feier nicht zu fotografieren. Bietet aber an, stattdessen am Ende der Veranstaltung an einem bestimmten Ort der Schule Fotos zu machen.

Ein weiteres Thema des Hefts: Wie können Lehrkräfte reagieren, wenn sie befürchten, dass ein Kind psychisch erkrankt ist? Häufig fallen psychische Erkrankungen gerade in der Schule auf. Denn Jugendliche verbringen dort viel Lebenszeit, müssen sich in einen Rahmen einfügen und auf besondere Anforderungen reagieren.

Hat eine Lehrkraft einen entsprechenden Verdacht, dann wird zunächst zu einem Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen und – wenn möglich – auch mit den Eltern geraten.  Auch wenn Lehrkräfte keine Therapeuten sind, kann zumindest ein stabiles Beziehungsangebot gerade Kindern aus instabilen Familienverhältnissen helfen.

Eine wichtiger Rückhalt für jede Lehrkraft sollte in einer solchen Situation das Kollegium sein. Mit den „kommmitmensch-Dialogen" bietet die gesetzliche Unfallversicherung Bildungseinrichtungen ein Werkzeug an, dass den Betroffenen hilft, auch über schwierige Themen ins Gespräch zu kommen. Infos unter: https://www.kommmitmensch.de/die-kampagne/kommmitmensch-im-bereich-bildung/