17. April 2020

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard begrüßt. Die Unfallversicherungsträger werden aufgrund ihrer branchenspezifische Fachkompetenz den Betrieben pragmatische Hilfestellungen geben, damit möglichst bald wieder der Betrieb aufgenommen und sicher weitergearbeitet werden kann. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Kleinbetriebe, die mehr als Großunternehmen auf die Expertise der Unfallversicherung angewiesen sind.
Zur Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Zur Pressemitteilung des Bundearbeitsministeriums zum Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard