13. Mai 2020

Schulen werden schrittweise geöffnet, die Notbetreuung in Kitas wird erweitert: In den kommenden Wochen kehren wieder mehr Kinder und Jugendliche in ihre Bildungseinrichtungen zurück. Für die dort Beschäftigten bedeutet das: Sie müssen eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus umsetzen und diese auch den Kindern vermitteln.
Bei dieser komplexen Aufgabe möchte die gesetzliche Unfallversicherung die Beschäftigten in Bildungsreinrichtungen unterstützen. In mehreren Handlungshilfen hat sie deshalb Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt. Diese konkretisieren die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.guvh.de