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Auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden

30. Oktober 2020

Person tippt am Laptop ©benin - adobe.stock.com

Unter dem Begriff Homeoffice werden gerade verschiedene Arbeitsformen vermischt. Es gibt den fest eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause, die so genannte Telearbeit, und das mobile Arbeiten. Wie kann die Arbeit im Homeoffice möglichst gesund gestaltet werden? Andreas Stephan von der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Tipps für Arbeitgebende und Beschäftigte.

1. Unter dem Begriff Homeoffice werden gerade verschiedene Arbeitsformen vermischt? Es gibt den fest eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause, die so genannte Telearbeit, und das mobile Arbeiten. Wo liegen die Unterschiede?

Andreas Stephan: Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld. Der Arbeitgeber ist für die Einrichtung dieses Arbeitsplatzes verantwortlich. Grundlage dafür sind die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Idealerweise sollte ein Telearbeitsplatz vergleichbar eingerichtet sein wie ein Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen.
Für die mobile Arbeit gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Aber natürlich müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Das heißt zum Beispiel, auch für mobile Arbeitsplätze muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.

2. In der Arbeitsschutzregel der Bundesregierung heißt es: „Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich (...) für den Arbeitgeber tätig zu sein." Diese Phase hält jetzt schon lange an. Was bedeutet das für die Prävention?

Stephan: Gerade über längere Zeiträume hinweg kann es durch ungünstige ergonomische Arbeitsbedingungen und Bewegungsmangel zu Beschwerden kommen. Die Folgen können zum Beispiel Rückenbeschwerden und muskuläre Verspannungen sein und durch Bewegungsmangel erhöht sich das Risiko für Erkrankungen wie Übergewicht, Bluthochdruck oder Diabetes. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgebende die mit der Tätigkeit im Homeoffice verbundenen Gefährdungen ermitteln. Danach sind Maßnahmen festzulegen, um diese Gefährdungen zu minimieren oder im bestem Fall gänzlich zu beseitigen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen im Homeoffice ist es unbedingt erforderlich, die Beschäftigten zu beteiligen, da die Tätigkeit in ihrem Privatbereich ausgeübt wird. Viele hilfreiche Informationen und Hinweise zum Homeoffice bietet die neugestaltete Themenseite der VBG.

Weitere Antworten von Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV finden Sie in der Pressemeldung der DGUV