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Geflüchtete Kinder und Jugendliche stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

19. April 2022

©U.J.Alexander - stock.adobe.com

Ukrainische Kinder und Jugendliche, die in Niedersachsen vorübergehend eine Schule oder eine Kita besuchen, sind gesetzlich unfallversichert.

Immer mehr Menschen fliehen vor dem Krieg aus der Ukraine. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche. Sollte ein geflüchtetes Kind in der Schule oder Kita einen Unfall im Zuständigkeitbereich des GUVH und der LUKN erleiden, ist es hier auch gesetzlich unfallversichert. Dies ist grundätzlich dann der Fall, wenn die Gastschüler und Gastschülerinnen in dem Schulbetrieb vollständig aufgenommen und eingegliedert werden, am Unterricht teilnehmen und der Schulordnung unterliegen.
Es genügt nicht, dass die Kinder lediglich an einem Betreuungsangebot der Schulen teilnehmen. Es handelt sich dann nicht um Schülerinnen und Schüler i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII.

Auch auf den Wegen, die unmittelbar mit dem Kita- oder Schulbesuch zu tun haben, sind Kita- und Schulkinder versichert.

Als gesetzliche Unfallversicherung für Kindergartenkinder und Schulkinder kümmern wir uns im Falle eines Unfalls um die notwendige medizinische und therapeutische Behandlung. Dabei ist der Unfallschutz völlig kostenlos. Städte, Gemeinden und Landkreise übernehmen die Beiträge.

Wenn ein Kind während der Betreuung durch die Kindertageseinrichtung oder in der Schule einen Unfall erleidet bei dem Kosten anfallen (zum Beispiel ärztliche Behandlung, Transport zur Praxis), melden Sie sich bitte innerhalb von drei Tagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige bei uns. Die Unfallanzeige sowie den Wegeunfall-Fragebögen finden Sie unter https://www.guvh.de/formulare/ .
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.