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Der zweite Abschied - Wenn der Haushalt eines Angehörigen aufgelöst werden muss

9. Mai 2023

©istockphoto.com/Jelena Danilovic

Nach dem Tod der Eltern muss irgendwann deren Haushalt aufgelöst werden. Töchter und Söhne, längst erwachsen und mitten im eigenen Leben stehend, empfinden diese intimen Momente des Aufräumens oft als sehr bewegend. Erinnerungen kommen hoch, Szenen aus der Kindheit werden noch einmal durchlebt, fröhliche, aber auch traurige, Momente der Nähe, aber auch von Zorn und Wut. 
In der neuen Ausgabe von „Pflege daheim“, der Zeitschrift für pflegende Angehörige des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) schildern die Schwestern Claudia Stiller-Wüsten und Regina Stiller-Saul, wie es Ihnen bei der Auflösung des Haushalts ihrer Mutter erging, zum Beispiel, als sehr persönliche Briefe ans Tageslicht kamen.  

Am besten schon zu Lebzeiten ausmisten“
Der Psychologe Thomas Weber, Geschäftsführer des Zentrums für Trauma- und Konfliktmanagement in Köln, kennt die Gefühle von Hinterbliebenen bei der Auflösung des Haushalts eines nahen Angehörigen: „Es verschwindet immer mehr von dem Menschen, den ich einmal geliebt habe“, sagt er. Auch werde man an die eigene Sterblichkeit erinnert. Weber rät dazu, sich rechtzeitig zu überlegen, was nach dem Tod mit den eigenen Sachen geschehen soll. Dabei könnten Dinge ausgemistet oder bereits zu Lebzeiten an bestimmte Menschen weitergegeben werden.  

Weitere Themen im neuen Pflegemagazin:

  • Was ist was? Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Wie lassen sich Pflegebedürftige zum Trinken motivieren?
  • Fahrtüchtig trotz Demenz?

Das Magazin „Pflege daheim“ kann hier heruntergeladen werden: 

Pflege daheim, Ausgabe 01/2023 (guvh.de)