23. Juni 2025

Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA). Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher. Beantworten Sie diese Schreiben daher nicht und kommen Sie nicht der genannten Zahlungsaufforderung nach. Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.
Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de