30. Juni 2025

Pflegepersonen – das können Verwandte, Freundinnen, Freunde, Nachbarn oder Nachbarinnen sein – sind automatisch unfallversichert, wenn sie regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause betreuen. Die Pflege darf dabei nicht beruflich oder gegen Bezahlung erfolgen.
Wichtig zu wissen:
- Die Versicherung ist beitragsfrei, eine Anmeldung ist nicht nötig.
- Die Kosten werden von den Kommunen getragen.
- Der Schutz gilt automatisch per Gesetz.
Versicherte Tätigkeiten:
- Unterstützung bei Mobilität, Kommunikation, Alltagsgestaltung usw.
- Hilfe im Haushalt
- Teilnahme an Pflegekursen
- Wege, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen
Falls die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, handelt es sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. In solchen Fällen ist eine Meldung beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover oder der Minijob-Zentrale (bei Privathaushalten) erforderlich.
Hintergrund:
Seit dem 01. April 1995 sind alle nicht erwerbsmäßig tätigen häuslichen Pflegepersonen bei den öffentlichen Unfallversicherungsträgern gesetzlich unfallversichert. Zum 01.01.2017 haben sich mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Voraussetzungen zum Versicherungsschutz der
häuslichen Pflegepersonen (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII - Siebtes Sozialgesetzbuch -) geändert.