7. November 2025
©GUVH
„Wenn eine Kita den Umzug veranstaltet, stehen die Kleinen, die zu dieser Kita gehören, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, sagt Kristina Bohm, Geschäftsführerin des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN). Versicherungsschutz genießen auch ehrenamtliche Helfer, sofern die Kita-Leitung sie beauftragt hat. Versichert sind der Umzug selbst und die Wege zum Umzug und wieder nach Hause. Ausgenommen sind private Umwege.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift zum Beispiel, wenn ein Kind beim Überqueren der Straße von einem Autofahrer angefahren wird oder wenn ein Helfer sich beim Anzünden einer Kerze verletzt. Nicht versichert sind dagegen Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören. Ausgenommen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Laternenumzüge, die privat organisiert sind.
Im Dunkeln funkeln – Reflektoren an der Kleidung geben Sicherheit
Kinder, die helle Kleidung tragen und die reflektierendes Material an Jacke, Hose und Schuhen tragen, sind für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar. Eltern sollten beim Kauf von Kleidung für die dunkle Jahreszeit besonders auf diese Details achten. Auch ehrenamtliche Helfer sind mit heller, reflektierender Kleidung gut zu sehen. Zusätzlichen Schutz bietet zum Beispiel eine Warnweste. Sie ist schon von weitem gut zu erkennen.
Die Auswahl an rückstrahlenden Klackbändern, hübschen Aufklebern und Anhängern ist groß. Dabei gilt: Silberne oder weiße Reflektoren leuchten heller als rote oder grüne. Anhänger sollten mit einem kurzen Band von maximal fünf Zentimetern befestigt werden.