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Ergonomischer Arbeitsplatz für langfristig gesunde Arbeit

13. Januar 2026

mobiles arbeiten ©benin - adobe.stock.com

Arbeitgebende und Unternehmen sind gemäß Paragraf 3, Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Dafür müssen sie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, diese über­prüfen und bei Bedarf anpassen. Verstellte Flucht­wege etwa oder kaputte Arbeitsmittel fallen leicht auf. Aber ist auch die Be­leuch­tungs­situation im Büro so gestaltet, dass sich Mitarbeitende zu jeder Tageszeit wohlfühlen und ohne Beein­trächtigung – also ergonomisch – ar­beiten können? 

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