13. Januar 2026
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Arbeitgebende und Unternehmen sind gemäß Paragraf 3, Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Dafür müssen sie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, diese überprüfen und bei Bedarf anpassen. Verstellte Fluchtwege etwa oder kaputte Arbeitsmittel fallen leicht auf. Aber ist auch die Beleuchtungssituation im Büro so gestaltet, dass sich Mitarbeitende zu jeder Tageszeit wohlfühlen und ohne Beeinträchtigung – also ergonomisch – arbeiten können?
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