27. Februar 2026
©GUVH (KI generiert - Firefly)
Um Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten durch Vibrationen zu vermeiden, müssen Arbeitgebende den arbeitsplatzspezifischen Tages-Vibrationsexpositionswert fachkundig in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ermitteln und bewerten. Dabei gilt es herauszufinden, wie viel Zeit am Tag Mitarbeitende Vibrationen ausgesetzt sind – und wie stark diese wirken Vereinzelt gibt es in Betrieben geschultes Personal, das mit normgerechten Schwingungsmessgeräten die Werte messen kann.
Für gängige Geräte, Fahr- oder Werkzeuge können aber auch öffentliche Datenbanken und Werterechner genutzt werden, beispielsweise die Schwingungsdatenbank inklusive Rechner des IFA. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.aug.dguv.de