17. April 2026
© mev - mike witschel
Einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zufolge nannten sechs Prozent der Beschäftigten in Deutschland den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen als Faktor, der das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöht.
Seit dem 1. April 2024 darf Cannabis in Deutschland in kleinen Mengen mitgeführt und konsumiert werden. Für die Arbeitswelt sollte jedoch gelten: Weder Cannabis noch andere Drogen oder Alkohol haben am Arbeitsplatz etwas zu suchen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Beschäftigte nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Ebenso dürfen Versicherte nicht beschäftigt werden, wenn sie erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dguv.de