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Gesetzliche Unfallversicherung warnt vor den Gefahren des toten Winkels

17. Juni 2026

©Luminga Images - stock.adobe.com

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Menschen von Fahrzeugführenden nicht rechtzeitig gesehen werden. Ein zentrales Risiko ist dabei der tote Winkel – also jene Bereiche rund um ein Fahrzeug, die für Fahrende nur eingeschränkt oder gar nicht einsehbar sind. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit am 20. Juni hin.

Besonders gefährlich ist die Situation für Kinder, die auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. An Kreuzungen und Straßeneinmündungen besteht ein hohes Risiko, dass sie in den Bereich des toten Winkels geraten und von abbiegenden oder anfahrenden Fahrzeugen übersehen werden.

Je größer das Fahrzeug, desto größer auch der tote Winkel. Trotz moderner Technik wie Spiegeln und Kamera-Monitor-Systemen stellt der Bereich seitlich neben, vor und hinter Fahrzeugen eine potenziell tödliche Gefahr darf. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Fahrzeugtechnik sowie die Gestaltung von Straßen und Kreuzungen so ausgelegt wären, dass Menschen gar nicht erst in den toten Winkel geraten. Solange das nicht der Fall ist, kommt es entscheidend darauf an, dass alle Verkehrsteilnehmenden die eingeschränkten Sichtverhältnisse kennen und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Insbesondere Kinder sind sich der Risiken oft nicht bewusst.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dguv.de