
Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall...
... die Infektion sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden
Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeits-/Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. Was aber, wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft?