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Pressemeldungen

Bild einer Virenzelle ©ahmet - stock.adobe.com

COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten.

Besprechung einer Arbeitsgemeinschaft © mev - mike witschel

Information zur Meldung der Arbeitsstunden für das Jahr 2020

Die Arbeitsstunden spiegeln den Umfang der versicherten Tätigkeit wieder und berücksichtigen Teilzeitbeschäftigungen sowie personelle Fluktuationen. Auf der Grundlage der Arbeitsstunden ist somit eine dem versicherten Risiko entsprechende Umlage der Beiträge auf die einzelnen Mitglieder möglich. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die vertraglich vereinbarten Soll- Arbeitsstunden der Beschäftigten zu melden.

Bauarbeiter auf Baustelle hat einen Arbeitsunfall ©photographee.eu - adobe.stock.com

Aktualisierte Unterrichtsmaterialien für Berufsbildende Schulen - Arbeitsunfall: Was nun?

Eine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Arbeits- und Wegeunfälle können jeden jederzeit treffen. Die Unterrichtseinheit verankert ein allgemeines Risikobewusstsein bei jungen Menschen, zeigt auf, was nach einem Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall zu tun ist und informiert über die gesetzliche Unfallversicherung.