
In guten Händen. Unfallversicherungsschutz in der Schule und bei den damit verbundenen Wegen
Schülerinnen und Schüler sind auf Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Niedersachsen hin. Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Für die Folgen tritt grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger ein.