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Pressemeldungen

Schulkinder mit Rucksack unterwegs ©simoneminth - fotolia.com

Tipps für einen sicheren Schulweg

Die Ferien neigen sich dem Ende und das Schuljahr 2020/ 2021 beginnt. Viele von Ihnen werden den Schulweg ohne die Begleitung durch Eltern oder andere Erwachsene zurücklegen. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen geben Tipps für die sichere Zurücklegung.

Lastkraftwagen © Foto: GUVH

Der „tote Winkel“:
Gefahr für Fußgänger und Radfahrer

„Toter Winkel" – so heißt der Bereich rechts von einem Fahrzeug, welchen der Fahrer nicht vollständig überblicken kann. Kinder sind wegen ihrer geringen Körpergröße besonders gefährdet.

Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) hin.

 

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Pflege: Wenn der Rücken Alarm schlägt

Quälende Schmerzen im Rücken, ein verspannter Nacken - viele Menschen, die einen Angehörige pflegen, kennen diese Beschwerden. Aber oft sehen sie kaum eine Möglichkeit, etwas für sich und ihre Gesundheit zu tun. Denn die Pflege fordert sie ständig.

beschäftigt wirkender Mann steht mit Frau in der Küche ©DGUV- Wolfgang Bellwinkel

Psychische Belastung bei Beschäftigten während der Pandemie erkennen und wirksam gegensteuern

Arbeitsverdichtung, Existenznot, die Umstellung auf Homeoffice und die ständige Angst vor einer Infektion - viele Beschäftigte stehen während der Coronavirus-Pandemie unter hohem psychischem Druck. Führungskräften stellt sich daher die Frage, wie sie die Gesundheit ihrer Beschäftigten über den Infektionsschutz hinaus erhalten und verbessern können. Zwei neue Handlungshilfen unterstützen Arbeitgebende und Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben, die psychische Belastung während der Pandemie im Blick zu behalten.

Frau mit OP-Maske ©nyul-adobestock

Mund-Nase-Bedeckungen richtig verwenden

Ob beim Einkauf oder in der Bahn, Mund-Nase-Bedeckungen oder „Community-Masken" gehören in der Corona-Krise zum Alltag. Im beruflichen Bereich sollten Mund-Nase-Bedeckungen  immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet und Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung nicht vorgeschrieben ist.