
Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Gesetzesänderung zu Berufskrankheiten / Fortschritte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erwarten
Der Deutsche Bundestag hat am 07.05.2020 das 7. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält auch Änderungen am SGB VII, die das Recht der Berufskrankheiten weiterentwickeln. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese Änderungen, die in weiten Teilen auf Vorschläge der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger zurückgehen.