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Sicherheit für Wahlhelfende
Wahlhelfende sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen.
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