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Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation nach §17 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – Betriebsbesichtigung

Bitte halten Sie für den Termin nachfolgenden Unterlagen vor.

  • Darstellung der Verantwortlichkeiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Verwaltung/im Betrieb (siehe u. a. § 3 Arbeitsschutzgesetz)
    z. B.: durch ein Organigramm mit Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz.
  • Pflichtenübertragungen (siehe u. A. § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 13).
  • Durch welche Person(en) erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung in der Verwaltung/im Betrieb?
    - Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 (Darlegung der Grund- und spezifischen Einsatzzeiten)
    - Jahresbericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Durch welche Person(en) erfolgt die arbeitsmedizinische Betreuung in der Verwaltung/im Betrieb?
    - Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 (Darlegung der Grund- und spezifischen Einsatzzeiten)
    - Darlegung der Ermittlung von Zeiten für Vorsorgeuntersuchungen als Teil der betriebsspezifischen Einsatzzeiten
    - Jahresbericht der Betriebsärztin/des Betriebsarztes
  • Sitzungen und Protokolle der Arbeitsschutzausschusses („ASA“ § 11 Arbeitssicherheitsgesetz).
  • Anzahl, Benennung und Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten nach § 19 DGUV Vorschrift 1.
  • Durchführung von erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsschutz.
  • Übersicht der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in allen Organisationseinheiten und zwei exemplarische Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
    (siehe insbesondere §§ 5 und 6 ArbSchG).
  • Unterlagen über die Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter (siehe insbesondere § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG).
  • Von den Beschäftigten gegengezeichnete Unterlagen über die Unterweisungen nach der Gefahrstoffverordnung (siehe § 14 Gefahrstoffverordnung),
    wenn Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoff haben.