Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation nach §17 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – Betriebsbesichtigung
Bitte halten Sie für den Termin nachfolgenden Unterlagen vor.
- Darstellung der Verantwortlichkeiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Verwaltung/im Betrieb (siehe u. a. § 3 Arbeitsschutzgesetz)
z. B.: durch ein Organigramm mit Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz. - Pflichtenübertragungen (siehe u. A. § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 13).
- Durch welche Person(en) erfolgt die sicherheitstechnische Betreuung in der Verwaltung/im Betrieb?
- Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 (Darlegung der Grund- und spezifischen Einsatzzeiten)
- Jahresbericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit. - Durch welche Person(en) erfolgt die arbeitsmedizinische Betreuung in der Verwaltung/im Betrieb?
- Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 (Darlegung der Grund- und spezifischen Einsatzzeiten)
- Darlegung der Ermittlung von Zeiten für Vorsorgeuntersuchungen als Teil der betriebsspezifischen Einsatzzeiten
- Jahresbericht der Betriebsärztin/des Betriebsarztes - Sitzungen und Protokolle der Arbeitsschutzausschusses („ASA“ § 11 Arbeitssicherheitsgesetz).
- Anzahl, Benennung und Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten nach § 19 DGUV Vorschrift 1.
- Durchführung von erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsschutz.
- Übersicht der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in allen Organisationseinheiten und zwei exemplarische Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
(siehe insbesondere §§ 5 und 6 ArbSchG). - Unterlagen über die Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter (siehe insbesondere § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG).
- Von den Beschäftigten gegengezeichnete Unterlagen über die Unterweisungen nach der Gefahrstoffverordnung (siehe § 14 Gefahrstoffverordnung),
wenn Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoff haben.