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Erste-Hilfe in Kindertagesstätten

In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe mindestens eine Person in Erste Hilfe ausgebildet sein. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Kindertageseinrichtungen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zweijährigen Turnus.

 

Hinweise zur Antragsstellung:  

  • Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzelanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
  • Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
  • Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
  • Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten pädagogischen Mitarbeitenden nicht überschreiten.

Ablauf nach Antragseingang:

Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.
Die Teilnehmendenliste kann als Kopiervorlage genutzt werden, falls Sie mehrere Kurstermine gebucht haben. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!

Keine Kostenübernahme für:

  • Kurzzeitbeschäftigte (Praktikumskräfte, FSJ-Freiwillige, Jahresverträge)
  • Haushalts- und Reinigungskräfte,
  • sprachtherapeutisches Fachpersonal
  • Kinder.