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Erste-Hilfe in Schulen

In Schulen sollen alle Lehrkräfte in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. 

Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Grundschulen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zwei- bis dreijährigen Turnus. 

In weiterführenden und berufsbildenden Schulen kann optional der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder oder der Lehrgang für betriebliche Ersthelfer gewählt werden.

Ihre Ausbildungsstelle für Erste Hilfe berät Sie über die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 304-001 Anhang 6 bzw. 2/3

 

Hinweise zur Antragsstellung:

 

  • Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten und darf 36 Monate nicht überschreiten. Nähere Ausführungen zum zeitlichen Abstand finden Sie im Schulverwaltungsblatt. Von Anträgen für Einzelpersonen bitten wir abzusehen.
  • Bitte stellen Sie ca. 6 Wochen vor dem geplanten Kurs einen Antrag. Bei hoher Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
  • Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
  • Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeitenden* nicht überschreiten.

* Dazu gehören Lehrkräfte, Pädagogische Fach- und Betreuungskräfte (auch aus dem "offenen Ganztag"), Mitarbeitende im Bereich Schulsekretariat, Schulsozialarbeit und Schulassistenz sowie Schulhausmeisterinnen und -hausmeister.  

 

 

Ablauf nach Antragseingang:


Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.

Bei mehreren Kursterminen bzw. mehr als 15 Kursteilnehmern pro Termin kopieren Sie bitte die Teilnehmendenliste. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!

 

Keine Kostenübernahme für:

  • Lehrkräfte im Referendariat
  • Honorarkräfte
  • Integrationshelfende
  • Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr / Bundesfreiwilligendienst
  • sowie Schülerinnen und Schüler