GUVH LUKN Logo

BLICKDICHT • Bei der Arbeit kann schnell mal etwas ins Auge gehen


Ein Staubkorn, eine Fluse, eine Minifliege im Auge: Damit wird unser wertvolles Sinnesorgan normalerweise allein fertig. Bei der Arbeit hingegen kann schnell einmal etwas ins Auge gehen.

An Arbeitsplätzen, an denen scharfkantige Späne, Stäube, Splitter oder Säurespritzer weggeschleudert werden oder schädliche Strahlung auf die Augen trifft, ist eine Portion extra Schutz notwendig. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an den jeweiligen Augen- und Gesichtsschutz, ist es oft nicht einfach, die richtige Ausrüstung auszuwählen. Die DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" unterstützt Sie als Arbeitgeber und Anwender bei der Auswahl geeigneter Schutzausrüstung.

Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.


Hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema finden Sie auch hier:

https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-augenschutz/veroeffentlichungen-zum-download/index.jsp

 

 








Der Beitrag wurde von der Fachgruppe „Einwirkungen Gefahrstoffe"erstellt.