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Neue Gefahrstoffkennzeichnungen

Für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern gelten zur Zeit unterschiedliche Vorschriften und Kennzeichnungssysteme. Um eine weltweite Vereinheitlichung der Kenn-zeichnung zu gewährleisten, wurde die GHS-Verordnung (GHS – Globaly Harmonised System, weltweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe) erlassen. Sie gilt seit Ende Januar 2009 auch in Deutschland.

Die GHS-Verordnung führt dazu, dass die Hersteller von Gefahrstoffen eine weltweit einheitliche Kennzeichnung für Gefahrstoffe auf ihren Produkten anbringen dürfen. So kommen neue, bisher nicht bekannte Symbole in die Betriebe.

Leider lassen sich alte und neue Symbole nicht einfach gegeneinander austauschen. Grund dafür ist eine unterschiedliche Definition z. B. des Gefährlichkeitsmerkmal „giftig" nach der Gefahrstoffverordnung und GHS.

Im Rahmen großzügiger Übergangsfristen z. T. bis 2015 bleiben die alten, bisher verwendeten Einstufungen und Kennzeichnungen noch in Kraft. Wenn neue Kennzeichnungen auf Stoffen und Produkten angebracht sind, finden sich die alten Einstufungen und Kennzeichnungen weiterhin im Sicherheitsdatenblatt. Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt ist also die Grundlage für ein gutes Gefahrstoffmanagement im Betrieb.

Eine Doppelkennzeichnung auf Gebinden nach altem und neuem System ist nicht erlaubt.

Da in der Gefahrstoffverordnung die alten Einstufungen verwendet werden, sollten bis zu deren Anpassung weiterhin für Betriebsanweisungen und Unterweisungen die bisher verwendeten Unterlagen benutzt werden. Auch für neu in den Betrieb kommende Gefahrstoffe ist die alte Kennzeichnung Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

Weitere Hintergrundinformationen zur GHS-Verordnung finden Sie z. B. unter

http://www.gischem.de/ghs/information.htm