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Der „tote Winkel“:
Gefahr für Fußgänger und Radfahrer

5. August 2020

Lastkraftwagen © Foto: GUVH

„Toter Winkel" – so heißt der Bereich rechts von einem Fahrzeug, welchen der Fahrer nicht vollständig überblicken kann. Für Fußgänger und Radfahrer ist es ein riskanter Bereich: Sie können vom Fahrzeug erfasst werden, wenn dessen Fahrer im guten Glauben an freie Fahrt rechts abbiegt. Solche Unfälle sind häufig schwer und nicht selten auch tödlich. Kinder sind wegen ihrer geringen Körpergröße besonders gefährdet.

Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) hin.



Kindern den „toten Winkel" erklären

GUVH und LUKN appellieren an Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel" nachdrücklich zu erklären und dabei genau zu zeigen, wo es gefährlich wird. Und das am besten mehrmals im Abstand von einigen Wochen an Ampeln oder Kreuzungen, die das Kind häufig begeht.

 

 

Vor allem diese Punkte sind dabei wichtig:

  • Blickkontakt: Steht ein Wagen neben dem Kind, sollte es Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen. Nur dann ist sicher, dass der Fahrer das Kind gesehen hat. Gelingt der Blickkontakt nicht, sollte das Kind warten, bis das Fahrzeug abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine „Grün"-Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss.

  • Steht links ein Rechtsabbieger-Fahrzeug? Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein Fahrzeug steht, das rechts abbiegen will. Das gilt vor allem für LKWs, Busse und SUVs.

  • Fahrradfahrer sollten sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den Rechtsabbieger stellen und nicht seitlich an ihm vorbeifahren.

Bei GUVH und LUKN sind rund 860.000 Schulkinder unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schülerunfallversicherung gibt es unter www.guvh.de / www.lukn.de

Foto: ©GUVH