22. März 2021

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger ist am 12.03.2021 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.
Unter www.lpr.niedersachsen.de finden Sie alle wichtigen Informationen.