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Hinweise zur Bauberatung des GUVH und der LUKN

Die Aufsichtspersonen des GUV Hannover und der LUK Niedersachsen beraten die bei ihnen versicherten Unternehmen (u.a. Kommunen, Landkreise; Ministerien, Landesbehörden, Hochschulen und Einrichtungen des Gesundheitswesens) zu allen Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes.

Dazu zählen auch Beratungen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen u. a. von Bildungseinrichtungen.

Wir bieten bei Bauvorhaben in der Regel  e i n e  umfassende Beratung an. Beraten wird immer das Mitgliedsunternehmen. Architekten und beauftragte Planer können gern an dieser Beratung teilnehmen.

 Bei Neubauten kann die Beratung in Form einer schriftlichen Stellungnahme oder in einer gemeinsamen Besprechung erfolgen.

Bei Sanierungen oder Erweiterungen hat sich eine Beratung vor Ort bewährt. Schriftliche Stellungnahmen werden nur an den Bauherren (Mitgliedsunternehmen) bzw. die Baugenehmigungsbehörde versandt.

Wir beraten zu den Schutzzielen, die im DGUV-Regelwerk verankert sind. Einzelheiten der Ausführungsplanung gehören nicht zu diesem Beratungsumfang.

Zur Klärung dieser Detailfragen sollte der Bauherr seine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/Betriebsarzt einbeziehen. Diese haben gemäß § 6 ASiG zu allen Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu beraten, insbesondere auch bei Planungsprozessen, und können vor Ort kontinuierlich unterstützen.

Sind für Einrichtungen mehrere Unfallversicherungsträger zuständig (z. B. Kita in freier Trägerschaft), sollte auch immer die zuständige Berufsgenossenschaft einbezogen werden.

Zur Klärung von planerischen Fragen hinsichtlich Barrierefreiheit empfehlen wir außerdem, sich mit der/dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Kommune, des Landkreises bzw. der Landesbehörde abzustimmen.