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Pressemeldungen

Frau reinigt Arbeitsfläche ©Photographee - adobe.stock.com

Coronavirus: Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen

In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Betrieben, z.B. Handwerksbetriebe oder Zeitarbeitsfirmen tätig. Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne „kommmitmensch" hin.

Mann in Business Kleidung im Büro © mev - mike witschel

Gut führen aus der Ferne

Die Corona-Pandemie stellt Beschäftigte und Unternehmensleitungen vor neue Herausforderungen in den täglichen Arbeitsprozessen. Um die Ansteckungsgefahr für alle Kolleginnen und Kollegen so gering wie möglich zu halten, schicken viele Betriebe ihre Belegschaften jetzt ins Homeoffice. Doch längst nicht alle Führungskräfte haben Erfahrungen damit, die Beschäftigten zu Hause anzuleiten. Wie die Führung aus der Ferne gelingt, sagt die gesetzliche Unfallversicherung.

Tastatur, Kugelschreiber, Post-its auf Bürotisch ©bychykhin - stock.adobe.com

FAQ: Rechte und Pflichten im Pandemiefall

Viele arbeitsrechtliche Fragen drängen sich derzeit in Sachen Coronavirus und der Folgeerkrankung Covid-19 auf. Fragen wie beispielsweise "Dürfen Beschäftigte der Arbeit fernbleiben, weil sie Angst vor einer Ansteckung haben?" oder "Wie sieht es aus, wenn ein Verdachtsfall im Betrieb vorliegt?" werden in dem Magazin für Führungskräfte - topeins beantwortet.

mobiles arbeiten ©benin - adobe.stock.com

Auch im Home-Office unfallversichert

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?

Wasser läuft über eingeseifte Hände ©m_picturefactory - fotolia.com

Corona Virus - Tipps zum Schutz in Leichter Sprache

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Texte in der Alltagssprache nicht gut verstehen können, werden nun in dem Online-Magazin "arbeit & gesundheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Tipps zum Schutz vor Grippe und Corona in Leichter Sprache angeboten.

Kinder am Klettergerüst ©warrengoldswain - fotolia.com

Versicherungsschutz bei der der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Für die Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz sowohl für die Kindergartenkinder als auch für die Schülerinnen und Schüler. Versichert ist aber auch das Personal der Einrichtung (im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses) und auf den erforderlichen Wegen.