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Förderung

Die Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuern (bpE) wird vom Gemeinde-Unfallversicherungsverband und der Landesunfallkasse Niedersachsen finanziell unterstützt unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

 

Hinweis:

  • Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor der Durchführung der Schulung.
  • Der Zuschuss richtet sich unter anderem nach der Größe des Betriebes und den Kosten der Schulung.
  • Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, es besteht kein Anspruch auf Projektförderung.
  • Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
  • Nach Abschluss der Schulung übersenden Sie uns die Teilnahmebescheinigung und eine Kopie der Rechnung zu.

 

Förderantrag

Schulungsanbieter

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