ANMELDUNG zu den Qualifizierungsangeboten

Was kostet die Teilnahme an Seminaren des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover / der Landesunfallkasse Niedersachsen?
Alle Seminare sind für Versicherte des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes / der Landesunfallkasse Niedersachsen (GUVH / LUKN) komplett kostenfrei.
Der GUVH / die LUKN übernimmt für die Seminarteilnehmenden neben den unmittelbaren Seminarkosten sowohl die Unterbringungskosten in Einzelzimmern bei mehrtägigen Seminaren, als auch die Verpflegungs- und Reisekosten. Bitte geben Sie Ihren Übernachtungswunsch bei der Anmeldung zum Seminar an, wir kümmern uns um die Reservierung. Entstandene Reisekosten können über den Fahrtkosten-Antrag geltend gemacht werden.
Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt Ihr Unternehmen.

Welcher Personenkreis kann sich zu den Seminaren des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover / der Landesunfallkasse Niedersachsen anmelden?
Alle Beschäftigten aus unseren Mitgliedsbetrieben, Schulen und Kindertagesstätten des GUVH und der LUKN, die eine Funktion in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können sich zu unseren Seminaren anmelden. Hierzu zählen z.B. Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Personal- und Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Erzieher/innen und - je nach Tätigkeit - andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einfluss auf die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit haben.
Auch als Erzieher/in einer KiTa in freier Trägerschaft, Lehrer/in oder Beamte/in können Sie an den Seminaren des GUVH / der LUKN teilnehmen, sofern Sie der ausgeschriebenen Zielgruppe angehören.

Wie kann ich mich zu einem Seminar anmelden?
Sie melden sich online über unser Seminarportal an. Andere Formen der Anmeldung (Tel. / Mail) sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Der Eingang Ihrer Buchungsanfrage wird Ihnen zeitnah bestätigt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um die verbindliche Vergabe eines Seminarplatzes handelt. Die Teilnahmevoraussetzungen werden individuell geprüft.
Wenn ein Seminar an mehreren Orten angeboten wird, wählen Sie bitte den Standort, der Ihrem Wohn- oder Dienstort am nächsten liegt. Wir behalten uns vor, Ihre Seminaranfrage ggf. abzulehnen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Teilnahme mit dem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen.

Können auch Seminarplätze ohne die Namen der Teilnehmenden zu nennen, gebucht werden?
Nein, aus organisatorischen Gründen müssen die Namen der Teilnehmenden bei der Anmeldung genannt werden.

Ich habe eine Buchungsanfrage gestellt. Seither habe ich nichts mehr gehört. Bin ich offiziell angemeldet?
Direkt nach Ihrer Buchungsanfrage erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Bitte prüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach und Ihren Spam-Ordner.
Nach Prüfung Ihrer Teilnahmevoraussetzungen informieren wir Sie, ob Sie für das Seminar in Frage kommen und teilnehmen können.
Haben Sie nach Ihrer Buchungsanfrage keine Rückmeldung erhalten, wenden Sie sich zeitnah an die in der Seminarbeschreibung angegebene organisatorische Ansprechpartnerin.

Ich habe mich für ein Seminar angemeldet und habe eine Mitteilung erhalten, dass ich auf der Warteliste stehe. Was bedeutet das genau?
Wenn alle Plätze für Ihr gewähltes Seminar ausgebucht sind, erfolgt eine automatische Buchung auf die Warteliste. Bitte halten Sie sich den Termin dennoch frei.
Sollten Sie kein Interesse an dem Wartelistenplatz haben, informieren Sie uns zeitnah.
Die Vormerkung erlischt jedoch, sobald die Termine für das Folgejahr im Herbst veröffentlicht werden.
Falls Ihr Seminarwunsch bis dahin nicht berücksichtigt werden konnte, müssen Sie sich erneut anmelden und einen passenden Termin für das Folgejahr buchen.

Kann ich meinen Seminarplatz wieder stornieren?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist.
Kann ein gebuchter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung per E-Mail an seminare@guvh.de gebeten. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, unnötige Kosten zu vermeiden.
Eine Absage ist bis sieben Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 150,00 Euro für Ihren Arbeitgeber an.
KOSTEN für die Qualifizierungsangebote

Welche Kosten kommen auf mich als teilnehmende Person zu, wenn ich mich für ein Seminar verbindlich anmelde?
Für Versicherte des GUVH / der LUKN ist die Teilnahme an unseren Seminaren kostenfrei. Wir tragen die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten.
Teilnehmenden Personen, die bei mehrtägigen Seminaren nicht am Seminarort übernachten, erstatten wir die Fahrtkosten zwischen Dienst- bzw. Wohnort und Seminarstätte. Sie erhalten mit Ihrer verbindlichen Zusage ein Reisekostenformular, das Sie im Anschluss des Seminares dem Dozenten überreichen oder direkt an uns weiterleiten können.
Startpunkt Ihrer Reise ist immer der Ort (Dienst- oder Wohnort), welcher dem Veranstaltungsort am nächsten liegt. Bitte beachten Sie, dass der kürzeste Weg erstattet wird (laut Routenplaner).
Bei Reisen mit der Bahn erstatten wir die Kosten für eine Fahrkarte der 2. Klasse; Fahrpreisermäßigungen sind dabei zu berücksichtigen.

Ich reise mit dem Dienstwagen an. Kann ich das bei der Abrechnung angeben?
Geben Sie bei der Reisekostenabrechnung bitte an, wenn Sie mit einem dienstlichen Fahrzeug anreisen. DIe Kosten werden in diesem Fall Ihrem Arbeitgeber erstattet

Wie werden die Reisekosten erstattet?
Mit Ihrer Einladung zum Seminar erhalten Sie ein Reisekostenformular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben im Seminar abgeben oder es nach dem Seminar beim GUVH / bei der LUKN einreichen können.
Reise mit der Bahn/ÖPNV
Bei Reisen mit der Bahn werden die Kosten in Höhe eines Bahntickets der 2. Klasse erstattet.
Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr, wie Straßenbahn oder Bus, werden die tatsächlich angefallenen Kosten ebenfalls übernommen, sofern die Tickets ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Reise mit dem Privat-PKW
Bei Reise mit dem privaten PKW werden 25 Cent pro Kilometer in Anlehnung an die Nds. Reisekostenverordnung erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die kürzeste Wegstrecke gemäß Routenplaner erstattet wird.
Reise mit einem Dienstwagen
Die Fahrtkosten für die Nutzung eines Dienst-PKW zu einem Seminar sind gemäß der Nds. Reisekostenverordnung ausschließlich durch die entsendende Dienststelle zu übernehmen.
Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften reicht nur der Fahrer / die Fahrerin des privaten PKW das Reisekostenformular ein.
Falls Sie bei mehrtägigen Seminaren nicht am Seminarort übernachten, erhalten Sie die täglich anfallenden Fahrtkosten zwischen Seminar- und Wohnort.
Die Kosten für Taxi und Mietwagen werden nicht erstattet.
ORGANISATORISCHES rund um die Qualifizierungsangebote

Wie viele Personen aus einem Unternehmen können an einem gleichen Seminar teilnehmen?
Bitte beachten Sie, dass max. zwei Personen eines Unternehmens pro Seminar berücksichtigt werden können.

Wie sind die Seminarzeiten?
Die angebotenen Seminare beginnen und enden je nach Seminarart und -ort unterschiedlich. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung im Seminarportal.
Bitte richten Sie sich bei Ihrer Reiseplanung von vornherein darauf ein.
Sollten Seminarteilnehmende das Seminar nach vorheriger Rücksprache mit den Referenten eher verlassen, so gehen wir davon aus, dass die Dienststelle dem zugestimmt hat.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur ausgereicht, wenn das Seminar für einen zeitlich akzeptablen Zeitraum eher verlassen wird.

Welche Arbeitsmaterialien werden für die Seminare benötigt?
Seminarmaterialien und weitere Unterlagen werden Ihnen im Seminar kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich bieten wir Ihnen nach einigen Seminaren interessante Links, Materialien und Informationen zum Herunterladen an.

Wie oft kann ich an dem gleichen Seminar teilnehmen?
Jedes Seminar kann frühestens nach fünf Jahren erneut besucht werden.

Muss das Unternehmen Beschäftigte teilnehmen lassen?
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den Arbeitsschutz zu sorgen, was auch die Qualifizierung der damit betrauten Personen einschließt. Daher sollte das Unternehmen die Teilnahme an entsprechenden Seminaren grundsätzlich ermöglichen. Natürlich müssen dabei auch betriebliche Belange berücksichtigt werden. Während der Teilnahme am Seminar muss das Arbeitsentgelt ungekürzt weitergezahlt werden.

Welche unterschiedlichen Seminarformate werden angeboten (online/präsenz)?
Wir bieten verschiedene Seminarformate an:
- Präsenz-Seminare: Diese Seminare ermöglichen Ihnen gemeinsames Lernen und Kompetenzentwicklung vor Ort.
- Online-Seminare: Diese Seminare ermöglichen gemeinsames, online-basiertes Lernen, unabhängig vom Ort, in digitalen Seminarräumen.
Sie können selbstorganisierte Lernphasen enthalten und werden von Dozentinnen und Dozenten begleitet. Beachten Sie hierzu unsere Teilnahmebedingungen bei der der Anmeldung.
TECHNISCHE Voraussetzungen für Online-Seminare

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die Teilnahme?
Um eine erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung zu gewährleisten, bitten wir Sie bereits im Vorfeld darum, folgende Hinweise zu beachten:
- Sorgen Sie für eine optimale Internetverbindung (LAN oder optimale WLAN-Anbindung).
- Bitte nutzen Sie einen der gängigen Browser in einer möglichst aktuellen Version
- Bitte nutzen Sie ein Headset oder einen Konferenzlautsprecher zur Vermeidung von störenden Rückkopplungen oder Echos!
- In unseren Online-Veranstaltungen ist eine Teilnahme mit Video per Webcam gewünscht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das Personen, die durch technische Probleme nur eingeschränkt teilnehmen und somit die Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht berücksichtigt werden.

Ist eine bestimmte Software notwendig?
Unsere Seminare werden mit dem Programm Cisco WebEx durchgeführt. Dazu ist es notwendig, dass Sie die Cisco WebEx App auf dem Endgerät installiert haben.
Im Ausnahmefalle besteht die Möglichkeit, nur über Browser teilzunehmen. Allerdings sind dann nicht alle technischen Möglichkeiten nutzbar (z.B. Bearbeitung Whiteboard) .

Benötige ich ein Headset und eine Kamera?
Beides wird benötigt. Bitte nutzen Sie ein Headset oder einen Konferenzlautsprecher zur Vermeidung von störenden Rückkopplungen oder Echos!
In unseren Online-Veranstaltungen ist eine Teilnahme mit Video per Webcam gewünscht.

Ist die Teilnahme mit Tablet oder Handy möglich?
Nein. Sie benötigen einen Computer oder Notebook/Laptop.
Während des Seminars findet ein aktiver Austausch zwischen den Teilnehmenden statt. Es werden Gruppenarbeiten und Abfragen durchgeführt, bei denen eine Tastatur notwendig ist.
Daher ist ein Tablet oder Smartphone ungeeignet.
Falls mehrere Personen aus einer Dienststelle teilnehmen, benötigt auch jede/r Teilnehmende einen eigenen Computer.

Können mehrere Personen aus einem Unternehmen teilnehmen?
Alle angemeldeten Personen aus einem Unternehmen können teilnehmen. Jede teilnehmende Person aus einer Dienststelle benötigt einen eigenen Computer, ein Headset und ein Mikrofon.
Die Teilnahme über einen Zugang ist nicht erwünscht.

Wenn es zu technischen Problemen kommt - an wen wende ich mich?
Sie haben mit Webex bisher noch keine Erfahrungen gesammelt? Sie wollen sicherstellen, dass am Tag der Online-Veranstaltung alles klappt?
Wir bieten Ihnen im Vorfeld die Möglichkeit die Verbindung zu testen. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mit uns auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das Personen, die durch technische Probleme nur eingeschränkt teilnehmen und somit die Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht berücksichtigt werden.

Ist es gestattet, das Online-Seminar aufzuzeichnen? Ist es gestattet Fotos oder Videoaufzeichnungen zu machen?
Nein. Auch wir zeichnen unsere Online-Veranstaltungen nicht auf und werden keine Veröffentlichung vornehmen. Alle gezeigten Materialien sowie gemeinsam erstellte Dokumente im Seminar bekommen die Teilnehmenden im Nachgang zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt.