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PRÄVENTION SICHTBAR MACHEN • Auf Bauhöfen und in der Straßenunterhaltung

Das Arbeitsgebiet auf dem Bauhof und in der Straßenunterhaltung ist sehr vielseitig und erstreckt sich über die Tätigkeitsfelder zahlreicher handwerklicher Berufsgruppen.

Sicheres Arbeiten ist erforderlich, nicht nur in den eigenen Betriebsstätten, sondern auch beim Einsatz im Bereich des Straßenverkehrs und bei der Grün- und Landschaftspflege.

Voraussetzung für sicheres Arbeiten in diesem vielfältigen Aufgabengebiet und an wechselnden Einsatzorten ist die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung", die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die jeder Arbeitgeber bzw. der/die von ihm Beauftragte erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren muss.

Alle Gefährdungen werden dabei systematisch erfasst und sollen bestenfalls abgestellt, zumindest aber minimiert werden. Verantwortliche müssen besonders darauf achten, dass die Gefährdungen vorzugsweise durch technische oder organisatorische Maßnahmen reduziert werden. Persönliche Schutzausrüstungen sollen nur dann eingesetzt werden, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Unterstützung erhalten die Verantwortlichen hierbei durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte.

„Wie arbeiten wir sicher auf dem Betriebsgelände und bei Außeneinsätzen"? Dies kann die Überschrift sein für die regelmäßige, mindestens jährlich erforderliche Unterweisung der Mitarbeiter/innen. Jugendliche müssen mindestens zwei Mal im Jahr unterwiesen werden. Dieses bietet sich zu Beginn der Saisonarbeiten wie Winterdienst und Grünpflege grundsätzlich für alle an.

Was sind die konkreten Herausforderungen in diesem vielfältigen Arbeitsgebiet?
Die Tätigkeiten im Straßenbetriebs- / Straßenunterhaltungsdienst umfassen u.a. Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fahrbahnen, Beschilderungen, sonstigen Verkehrseinrichtungen, Brücken, Tunnelanlagen und Entwässerungseinrichtungen. Auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns und Winterdiensttätigkeiten gehören dazu.

Neben der Gefährdung durch den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten spielt die Gefährdung durch den fließenden Verkehr eine besondere Rolle.
Daher ist die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr wichtig und das „Sichtbar-Machen" der Beschäftigten unerlässlich. Geeignete Warnschutzkleidung ist nach der konkreten Situation, z.B. abhängig von der Geschwindigkeit der Fahrzeuge und den Sicht- und Witterungsbedingungen auszuwählen. Für Beschaffung, Pflege und einwandfreien Zustand ist hier, wie für alle Arten der persönlichen Schutzausrüstungen, der Arbeitgeber verantwortlich.

Auch die Aufgaben in der Grün- und Landschaftspflege sind vielfältig. Sie umfassen Maßnahmen, die die Vielfalt und Schönheit von Landschaft, Grünflächen und Parkanlagen erhalten und gleichzeitig für die Sicherheit der sich dort aufhaltenden Besucherinnen und Besucher sorgen. Hierbei kommen Handwerkzeuge, handgeführte Arbeitsgeräte sowie selbstfahrende Maschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge zum Einsatz. Besonders gefährlich ist der Umgang mit der Motorsäge, z. B. bei Baumarbeiten. Werden die Tätigkeiten an Straßen, Hängen oder hochgelegenen Arbeitsplätzen durchgeführt, müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen.

 

Neben den Unfallgefahren ergeben sich weitere gesundheitliche Gefährdungen durch Witterungseinflüsse (wie Hitze, Kälte, UV-Strahlung), Infektionsgefährdungen (wie FSME, Borreliose, Tetanus), Pflanzen und Tiere (wie Herkulesstaude, Eichenprozessionsspinner), Lärm oder den Umgang mit Gefahrstoffen. Zu den typischen Langzeitfolgen in diesem Arbeitsbereich zählen die durch Lärm und UV-Strahlung verursachten Berufskrankheiten, die ebenfalls durch präventive Maßnahmen verhindert werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt"
DGUV Information 206-016
       "Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt"

DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"
DGUV Information 214-078 "Vorsicht Zecken"
DGUV Regel 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege"
VSG "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" (VSG 4.2)
ASR A5.2 "Straßenbaustellen"

Das Themenplakat zum Download finden Sie hier.