Verbandbuch
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Die DGUV Vorschrift 1 lässt offen, in welcher Form eine Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Dies kann beispielsweise im Verbandbuch, in einer elektronischen Dokumentation oder in Form eines Meldezettels erfolgen.
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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kann Leben retten. (Quelle: ILO)
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