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Pressemeldungen

Frau trägt FFP2 Maske ©stock.adobe.com - PixelboxStockFootage

FFP2-Masken richtig benutzen – Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise

Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.

Grafik eines Krankenhauses ©DGUV

Das Sichere Krankenhaus

Das Branchenportal für Sicherheit und Gesundheit in Krankenhäusern präsentiert sich mit neuer Struktur und responsivem Design. Die Arbeitsbereiche einer Klinik können virtuell erkundet oder eine eigene Themensammlung als PDF zusammengestellt werden.

Bild mit Symboliken aus Justiz, Recht, Paragraph en ©Sebastian Duda - fotolia.com

Gezielte Prävention statt Berufsaufgabe

Was hat sich mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts verändert? Zum 1. Januar 2021 sind verschiedene Änderungen im SGB VII in Kraft getreten. Diese betreffen das Recht der Berufskrankheiten. Die wichtigsten Auswirkungen auf einen Blick.

Bild einer Virenzelle ©ahmet - stock.adobe.com

COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten.

Besprechung einer Arbeitsgemeinschaft © mev - mike witschel

Information zur Meldung der Arbeitsstunden für das Jahr 2020

Die Arbeitsstunden spiegeln den Umfang der versicherten Tätigkeit wieder und berücksichtigen Teilzeitbeschäftigungen sowie personelle Fluktuationen. Auf der Grundlage der Arbeitsstunden ist somit eine dem versicherten Risiko entsprechende Umlage der Beiträge auf die einzelnen Mitglieder möglich. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die vertraglich vereinbarten Soll- Arbeitsstunden der Beschäftigten zu melden.