
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Die DGUV Vorschrift 1 lässt offen, in welcher Form eine Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Dies kann beispielsweise im Verbandbuch, in einer elektronischen Dokumentation oder in Form eines Meldezettels erfolgen.