
Ersthelfer sind umfassend abgesichert
Anlässlich des Jahrestags des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz berichteten im Dezember eine Reihe von Medien über die Absicherung von Menschen, die anderen in einer akuten Notlage helfen. Wer anderen in einer Notlage hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.