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Mitteilungspflichten der Unternehmer

Eröffnung eines Unternehmens

Wer ein neues Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Wenn Sie ein Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen gründen, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen.

Wir benötigen erst einmal neben der Angabe über

  • die Art des Unternehmens auch
  • die Zahl der Mitarbeiter und
  • den genauen Tag der Gründung.

Auf Grund Ihrer Angaben prüfen wir unsere fachliche und örtliche Zuständigkeit für Ihr Unternehmen.

Änderungen im Unternehmen

Sind uns innerhalb von vier Wochen bekannt zu geben, z.B. bei

  • Veränderungen in Art und Gegenstand des Unternehmens,
  • Eröffnung weiterer Produktionsbereiche,
  • Unternehmerwechsel (auch bei Änderung der Rechtsform).