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Umlagerechnung der Landesunfallkasse Niedersachsen

Das Umlagesoll bestimmt sich nach dem Haushaltsvolumen des Haushaltsplanes abzüglich der sonstigen Beitragseingänge,
Zuschläge und anderer Vermögenserträge und ist nach dem Verhältnis der Aufwendungen auf die Mitglieder umzulegen.

Die Beitragslast (Umlagesoll) teilt sich auf die Umlagegruppen 1 bis 6 im Verhältnis ihrer Entschädigungsleistungen nach dem Stand der letzten Jahresrechnung auf
(§ 25 Abs. 3 der Satzung der Landesunfallkasse Niedersachsen).